parallax background

Qualifizierung zur
Fachkraft für
Arbeitssicherheit (SiFa 3.0)

 

Gebühr: 9.400 € (0% MwSt.) | Standort: Köln

Jetzt passenden Termin finden

Werde Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) 

- Ihr Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde

berufsbegleitend / Teilzeit in 10 Monaten


Ihre Zukunft als Fachkraft für Arbeitssicherheit beginnt hier,
mit der DIGA Ingenieure Bildungszentrum GmbH – förderfähig und praxisnah.

Warum Fachkraft für
Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) werden?

Arbeitssicherheit ist heute ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen und zugleich eine hervorragende Karrierechance für qualifizierte Fachkräfte. Mit der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) bei dem DIGA Ingenieure Bildungszentrum sichern Sie sich eine Qualifikation, die Ihre beruflichen Perspektiven stärkt, Ihre Einkommensmöglichkeiten verbessert und Sie zu einer tragenden Säule in Ihrem Unternehmen macht. 

Wir bieten Ihnen eine Qualifizierung, die sich durch Praxisnähe und persönliche Betreuung auszeichnet. Als Teil des DIGA Ingenieure Gruppe kombinieren wir fundiertes Fachwissen mit jahrelanger Erfahrung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Jetzt unverbindlich informieren

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) Qualifizierung in Köln
berufsbegleitend und flexibel

Unsere Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) findet in Köln statt, einem zentralen Standort mit optimaler Anbindung in Nordrhein-Westfalen. Das Lernkonzept kombiniert Präsenzphasen in Köln mit digitalen Selbstlernphasen in der SiFa-Lernwelt. Dadurch profitieren Sie von einer idealen Mischung aus persönlichem Austausch und flexibler Zeiteinteilung:

  • Präsenzphasen in Köln – hier erweitern Sie ihren Wissensstand mit unseren Lernbegleitern, bearbeiten praxisnahe Fallstudien und können sich mit anderen Teilnehmern vernetzen.
  • Selbstorganisierte Lernphasen – über die digitale SiFa-Lernwelt vertiefen Sie die Inhalte, lernen in interaktiven Qualifizierungslehrgängen und haben jederzeit Zugriff auf Ihre Lernmaterialien.

Mit dem Standort Köln sichern Sie sich eine Qualifizierung am wirtschaftlichen Zentrum von NRW, in einer Stadt mit hervorragender Infrastruktur und vielfältigen beruflichen Möglichkeiten.

Förderungen

Für berufliche Weiterbildungen gibt es je nach Ihrer persönlichen Situation verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Diese können zum Beispiel für Arbeitssuchende, Beschäftigte, Menschen in beruflicher Neuorientierung oder im Rahmen einer Förderung durch den Arbeitgeber relevant sein. Welche Option in Ihrem Fall in Frage kommt, hängt unter anderem von Ihrer aktuellen beruflichen Situation, dem Qualifizierungsziel, Ihrem Wohnort und den Vorgaben der zuständigen Stelle ab.

Wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln, neue Perspektiven erschließen oder den nächsten Schritt in Ihrer Laufbahn gehen möchten, lohnt es sich, mögliche Förderwege frühzeitig zu prüfen. Oft bestehen mehr Möglichkeiten, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Eine erste Orientierung erhalten Sie häufig bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung oder direkt über Ihren Arbeitgeber. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, wird dabei immer individuell geprüft.

Es lohnt sich, mögliche Förderwege frühzeitig zu prüfen und sich einen ersten Überblick über die passenden Ansprechpartner zu verschaffen. So lässt sich besser einschätzen, welche Optionen für Ihre persönliche Situation in Frage kommen könnten und an welche Stelle Sie sich wenden können. Die verbindliche Entscheidung über eine Förderung trifft immer die jeweils zuständige Stelle.

 

FAQ Fördermöglichkeiten

1Welche Fördermöglichkeiten kommen grundsätzlich in Frage?
Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Wege der Unterstützung in Betracht. Dazu zählen zum Beispiel Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, etwa im Rahmen eines Bildungsgutscheins, Unterstützung durch den Arbeitgeber oder Leistungen im Rahmen beruflicher Rehabilitation. Welche Möglichkeit für Sie passt, hängt immer vom Einzelfall ab.
2Wer kann eine Förderung für eine Weiterbildung erhalten?
Das kann zum Beispiel für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Beschäftigte mit Weiterbildungsbedarf oder Menschen in beruflicher Neuorientierung relevant sein. Ob eine Förderung möglich ist, prüft immer die zuständige Stelle.
3Muss die Förderung vor Kursbeginn beantragt werden?
Ja. Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt und bewilligt werden. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und das Beratungsgespräch rechtzeitig zu führen.
4An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Möglichkeiten prüfen möchte?
Eine erste Orientierung erhalten Sie häufig bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung oder über Ihren Arbeitgeber. Welche Stelle die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hilfreiche erste Informationen finden Sie zum Beispiel hier: Agentur für Arbeit – Förderung berufliche Weiterbildung, Jobcenter.digital und Deutsche Rentenversicherung – Berufliche Rehabilitation.
5Können auch Beschäftigte eine Förderung erhalten?
Ja, auch für Beschäftigte kann eine Unterstützung möglich sein. Das ist zum Beispiel dann interessant, wenn eine Weiterbildung im beruflichen Kontext sinnvoll ist oder vom Arbeitgeber begleitet wird.
6Unterstützen Arbeitgeber die Finanzierung?
Sehr viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten der Qualifizierung, da sie direkt von qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit profitieren. Die Unterstützung kann in Form einer kompletten Kostenübernahme, eines Zuschusses oder zusätzlicher Freistellungstage erfolgen. Wenn Sie sich für die Qualifizierung interessieren, lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.

Termine

Planen Sie Ihren Einstieg: Wir starten regelmäßig berufsbegleitend / Teilzeit Qualifikationslehrgänge zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde in Köln. Die Präsenzphasen finden vor Ort in Köln statt, die begleitende Qualifikation absolvieren Sie flexibel in der SiFa-Lernwelt. Unten finden Sie die nächsten Starttermine. Da wir in kleinen Gruppen arbeiten, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Passt kein Termin für Sie in Ihrem Unternehmen? Stellen Sie uns einfach eine kurze Anfrage, wir prüfen Alternativen und informieren Sie zu weiteren Kursstarts.

28. August 2026

15. Juni 2027

KÖLNAugust 2026 – Juni 2027

Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0)  - berufsbegleitend / Teilzeit

Nur noch wenige Plätze verfügbar

9.400 €
0% MwSt.

Jetzt reservieren

01. Dezember 2026

21. September 2027

KÖLNDezember 2026 – September 2027

Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0)  - berufsbegleitend / Teilzeit

Freie Plätze verfügbar

9.400 €
0% MwSt.

Jetzt reservieren

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) ist eine speziell qualifizierte Person, die Arbeitgeber und Führungskräfte in Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit berät. Sie unterstützt dabei, Gefährdungen zu beurteilen, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren zu empfehlen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu begleiten. Außerdem wirkt sie bei Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten mit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten beratend und unterstützend. Sie tragen damit wesentlich dazu bei, Sicherheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten in allen Branchen zu fördern.
2Warum lohnt sich die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0?
Die Qualifizierung Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0 eröffnet Ihnen hervorragende berufliche Perspektiven, da qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt sind. Sie können in nahezu allen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden, im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich. Zudem stärkt die Qualifizierung Ihr Fachwissen, Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Karrierechancen. Viele Absolventen berichten von deutlichen Gehaltssteigerungen und erweiterten beruflichen Möglichkeiten.
3Kann ich die Qualifizierung berufsbegleitend absolvieren?
Ja. Unsere Qualifizierung ist berufsbegleitend / Teilzeit und daher mit einer bestehenden Berufstätigkeit zu vereinbaren. Präsenzphasen werden frühzeitig terminiert, und die Lerninhalte können über die digitale Lernwelt selbstständig erarbeitet und wiederholt werden. So bleibt die Qualifizierung planbar und alltagstauglich.
4Wie viel Zeit sollte ich pro Woche für die Qualifizierung einplanen?
Das hängt von Ihrer individuellen Lerngeschwindigkeit ab. Die Qualifizierung umfasst: 20 Tage Seminarphase (SEM), 35 Tage Selbstlernphase (SOL), 35 Tage Praktikumsphase im Betrieb (PRA), 5 Lernerfolgskontrollen (LEK). Die SiFa-Lernwelt bietet Ihnen die Möglichkeit, Inhalte flexibel nach Ihrem Zeitplan zu bearbeiten.
5Was ist die SiFa-Lernwelt und wie wird sie in der Qualifizierung genutzt?
Die SiFa-Lernwelt ist ein didaktisch gestalteter Lernbereich, der Sie während der gesamten Qualifizierung begleitet. Sie enthält interaktive Fallbeispiele, Videos und Aufgaben, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können. Über die Plattform können Sie außerdem Ihren Lernfortschritt nachvollziehen und sich mit Lernbegleitern und anderen Teilnehmenden austauschen.
6Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um am Qualifizierungslehrgang teilnehmen zu können?
Für die Teilnahme am Qualifizierungslehrgang Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0, werden grundlegende technische Voraussetzungen benötigt, da ein Teil des Lernens über die SiFa-Lernwelt, in Selbstlernphasen (SOL) erfolgt. Erforderlich ist ein internetfähiger Laptop oder ein Tablet, wobei ein Laptop empfohlen wird, da das Gerät auch während der Seminarphasen genutzt wird. Zudem wird eine stabile Internetverbindung benötigt. Auf dem Gerät sollte ein aktuelles Betriebssystem installiert sein sowie ein aktueller Internetbrowser (z. B. Chrome oder Firefox). Darüber hinaus werden Standardprogramme zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation, ein PDF-Reader sowie die Möglichkeit zur Audio- und Videowiedergabe für Lerninhalte benötigt.
7Muss ich aktuell berufstätig sein, um teilnehmen zu dürfen?
Nein, Sie müssen nicht berufstätig sein, um am Qualifizierungslehrgang teilnehmen zu können.
8Wie können Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) bestellt werden?
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0) kann ich bestellt werden, wenn ich die gesetzlichen Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 erfülle. Dafür benötige ich zunächst eine geeignete Grundqualifikation, beispielsweise als Ingenieurin oder Ingenieur, Technikerin oder Techniker oder Meisterin bzw. Meister, oder eine gleichwertige Qualifikation. Zusätzlich muss ich in der Regel eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung in einem entsprechenden Tätigkeitsbereich nachweisen. Darüber hinaus ist der erfolgreiche Abschluss eines staatlich oder von einem Unfallversicherungsträger anerkannten Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich, der die Lernfelder 1 bis 5 sowie das branchenspezifische Lernfeld 6 inklusive der begleitenden Praktikumsphasen umfasst. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde vorliegt, kann ich vom Unternehmer schriftlich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Alternative können Personen mit bestimmten Hochschulabschlüssen, beispielsweise in Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Arbeits- oder Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaft, die Anforderungen erfüllen, wenn sie das Studium abgeschlossen, mindestens zwei Jahre berufspraktisch in einem entsprechenden Tätigkeitsfeld gearbeitet und ebenfalls den Qualifizierungslehrgang erfolgreich absolviert haben.
9Gibt es Möglichkeiten zur weiteren Spezialisierung nach der SiFa-Qualifizierung?
Ja. Nach Abschluss der Lernfeld 1-5 ist das Lernfeld 6 noch zwingend notwendig. Im Anschluss können Sie sich gezielt in Bereichen wie Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Ergonomie oder Gesundheitsschutz weiterbilden. Durch kontinuierliche Weiterbildung bleiben Sie fachlich aktuell und erhöhen Ihren Marktwert als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa 3.0)
10Sind Deutschkentnisse erfoderlich für die Qualifikation?
Ja, für die Teilnahme am Qualifizierungslehrgang müssen Sie einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen.
11Kann ich ohne einen Ingenieur, Techniker oder Meister Abschluss als Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0 bestellt werden?
Eine Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist auch ohne einen Abschluss als Ingenieurin bzw. Ingenieur, Technikerin bzw. Techniker oder Meisterin bzw. Meister möglich, sofern eine gleichwertige Qualifikation im Sinne der gesetzlichen Vorgaben vorliegt und die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden. In diesen Fällen kann jedoch je nach Konstellation eine Einzelfallzulassung nach § 7 Absatz 2 Arbeitssicherheitsgesetz erforderlich sein. Eine solche Zulassung ist insbesondere dann notwendig, wenn die Person die Funktion einer Sicherheitsingenieurin oder eines Sicherheitsingenieurs übernehmen soll. Für die Funktion als Sicherheitsmeisterin oder Sicherheitsmeister sowie Sicherheitstechnikerin oder Sicherheitstechniker ist eine Einzelfallzulassung hingegen nicht erforderlich, sofern die jeweils festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus muss der Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich absolviert werden, der die Lernfelder 1 bis 5 sowie das branchenspezifische Lernfeld 6 einschließlich der begleitenden Praktikumsphasen umfasst.
12Bekomme ich Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb?
Ja, das DIGA Ingenieure Bildungszentrum unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb und begleitet Sie dabei, einen passenden Betrieb für Ihre Praktikumsphase zu finden. Aufgrund unserer Expertise und unserer Marktkenntnis verfügen wir über ein Netzwerk geeigneter Praktikumsbetriebe und unterstützen Sie bei der direkten Vermittlung.

Sie haben noch Fragen?

Gern helfen wir persönlich weiter, ob zu Inhalten, Voraussetzungen oder Terminen. Wenn Sie sich beraten lassen möchten, nutzen Sie unsere Kontaktseite. Wenn Sie sich bereits entschieden haben, melden Sie sich direkt über unsere Buchungsseite an.



0 22 34 / 94 90 – 117

info@diga-bildungszentrum.de